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Die Landesregierung NRW unterstützt Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell mit bis zu 100%.
Mittwoch, 27.01.2021
Mit dem neu aufgelegten Sonderprogramm erhalten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Antragsberechtigt sind Nordrhein-Westfälische Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften. Mit dem Programm ist jetzt auch die Dach- und Fassadenbegrünung, sowohl auf öffentlichen als auch privaten Gebäuden möglich.
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